Allgemeine Geschäftsbedingungen Druckerzeugnisse der Hans Soldan Druck GmbH

§ 1 Allgemeines
  1. Für den Auftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hans Soldan Druck GmbH (Auftragnehmer).
  2. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
  3. Für den Auftrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 2 Vertragsschluss
  1. Die Auftragserteilung ist für den Auftraggeber mit Unterzeichnung und Zugang des Auftrags beim Auftragnehmer verbindlich. Eines Zugangs einer Annahmeerklärung seitens vom Auftragnehmer bedarf es nicht.
  2. Wird der Auftrag vor Vollendung des Werkes zurückgezogen, berechnet der Auftragnehmer einen Pauschalbetrag von 40 % des Nettoentgeltes. Weist der Auftraggeber dem Auftragnehmer niedrige oder der Auftragnehmer höhere Aufwendungen nach, so ist der Aufwendungsersatz entsprechend den nachgewiesenen niedrigen bzw. höheren Aufwendungen festzusetzen.
  3. Der Auftragnehmer kann den Auftrag jederzeit ablehnen.
  4. Wichtige Gründe berechtigen den Auftragnehmer auch zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zu fristloser Kündigung, wenn der Auftragnehmer erst nach Annahme des Auftrages Kenntnis davon erhält. Der Rücktritt wird gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich erklärt.
§ 3 Auftragsabwicklung
  1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die erforderlichen und drucktechnisch verwendbaren Unterlagen spätestens 8 Werktage vor Produktionsbeginn zur Verfügung zu stellen. Ansonsten kann der Auftrag zu dem vereinbarten Termin nicht ausgeführt werden. Der Auftraggeber kann bei verspäteter Übersendung der Unterlagen keine Ansprüche wg. Verzögerung geltend machen; seine Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. Die Rückgabe der dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers nach Erfüllung des Auftrages.
  2. Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber einen Abzug zur Korrektur. Teilt
    der Auftraggeber nicht innerhalb von 10
    Tagen seine Änderungswünsche mit, gilt der übermittelte Abzug als freigegeben.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nachträgliche Änderungen dem Auftragnehmer so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass die technische Ausführung möglich ist. Nachträgliche Änderungen sind kostenpflichtig und werden nach Zeitaufwand berechnet.
  4. Wird die Durchführung des Auftrages aus Gründen verzögert, unterbrochen oder vorzeitig beendet, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, so hat dies keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Teilerstattungen entsteht dem Auftraggeber hieraus nicht. Das Gleiche gilt auch für den Fall der Rücknahme oder Einschränkung des Auftrages nach Auftragserteilung.
  5. Der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber entfällt, wenn der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt und der Auftraggeber den Grund nicht zu vertreten hat.
§ 4 Zahlungsbedingungen
  1. Es gelten die Preisliste oder der Angebotspreis des Auftragnehmers. In den Preisen ist die Fertigung eines Korrekturabzugs enthalten. Die Fertigung eines weiteren Korrekturabzuges sowie Leistungen, die über den Umfang des Angebotes hinausgehen, werden nach Aufwand berechnet. Aufträge ohne Angebot und Preis in der Liste werden ebenfalls nach Aufwand abgerechnet.
  2. Die Preise verstehen sich zzgl. der bei der Auftragserteilung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Steuersatz zwischen Vertragsschluss und Rechnungslegung geändert, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.
  3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Bearbeitungskosten berechnet. Die zweite und jede weitere Mahnung werden mit 5,.00 € in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das Konto 173066200, BLZ 44070050 des Auftragnehmers zu leisten.
  4. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung
    ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer aufrechnen. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr. Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten finden die §§ 273, 320 BGB, 369 HGB keine Anwendung.
§ 5 Gewährleistung des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber versichert, über sämtliche Rechte zu verfügen, die für die Durchführung des Auftrages benötigt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte und Namensrechte.
  2. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die vorgenannten Rechte und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Nutzung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Druckerzeugnisherstellung.
  3. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche Verantwortung und Haftung für den Inhalt des Werkes. Er stellt den Auftragnehmer von allen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche sowie sonstige Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären.
§ 6 Gewährleistung des Auftragnehmers
  1. Änderungen an dem übermittelten Korrekturabzug müssen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang mitgeteilt werden. Für verspätete Korrekturen wird die Haftung ausgeschlossen.
  2. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich, nach Zugang des Endlayoutes des Vertragsgegenstandes bzw. nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Gewährleistungs- und/oder Haftungsanspruch.
  3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommenes Druckwerk zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch leichte Farbabweichungen aufgrund der vom Auftraggeber gewünschten Papierqualität bzw. Druckweise.
  4. Bei unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe, beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf Nachbesserung. Bei Lieferung der Nachbesserung übergibt der Auftraggeber dem Spediteur die mangelhafte Ware. Sollte diese nicht oder nicht vollständig an den Spediteur übergeben werden, erklärt sich der Auftraggeber mit einer separaten Berechnung dieser fehlenden Stückzahl zum beauftragten Preis, reduziert auf diese Stückzahl, bereit. Schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatz kann nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung geltend gemacht werden.
  5. Ist die Durchführung des Auftrages, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen nicht möglich, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Sofern es sich um erhebliche Verschiebungen handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Lässt sich die Durchführung des Auftrags innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht nachholen, besteht ein Rücktrittsrecht der Vertragsparteien. Dieses Rücktrittsrecht ist durch schriftliche Erklärung auszuüben. Eine geleistete Vergütung wird in diesem Falle zurückgewährt.
§ 7 Haftung des Auftragnehmers
  1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet der Auftragnehmer nicht – egal aus welchem Rechtsgrund – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen wird die Haftung ausgeschlossen.
  2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
  3. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 8 Agenturen

Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Soll der Auftraggeber der Werbeagentur Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

§ 9 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Essen. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-
rechtliches Sondervermögen ist, ist Essen Gerichtsstand. Falls der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt, ist Essen Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht ermittelt werden kann.

§ 10 Daten
  1. Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung stellt Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DS-GVO dar.
  2. Der Auftraggeber erklärt sich mit einer möglichen und für ihn kostenfreien Veröffentlichung seiner in diesem Auftrag genannten Daten und Texte in weiteren vom Auftragnehmer erstellten Objekten in gedruckter, elektronischer (z.B. CD-ROM) oder operatorgestützter Form zu Demonstrations- oder Marketingzwecken einverstanden. Ein Anspruch des Kunden auf kostenfreie Veröffentlichung ergibt sich aus dieser Zustimmungsklausel nicht.

Stand: November 2019